Suche
Close this search box.

AGB

AGB – Beförderungsbedingungen

Die Akademische Fliegergruppe Freiburg e.V. gestattet seinen aktiven Mitgliedern die Mitnahme von Dritten im Rahmen der in Artikel 6 Abs. 4a der Verordnung (EU) Nr. 965/2012 (geändert durch Verordnung (EU) Nr. 279/2014) festgelegten Bestimmungen.
Sie stellt dafür die vereinseigenen Flugzeuge zur Verfügung.
Den Weisungen des Piloten ist am Boden und in der Luft immer Folge zu leisten! Der Pilot kann die Beförderung ablehnen oder den bereits begonnenen Flug abbrechen, wenn die Flugsicherheit nicht gewährleistet wird oder dieser im Gegensatz zum gesetzlichen Flugrecht steht.
Mit Antritt des Fluges bestätigen Sie, in guter körperlicher Verfassung zu sein.
Für eventuell auftretende körperliche Beschwerden sowie für Gepäckstücke aller Art wird weder von Ihrem Piloten noch von der Akademische Fliegergruppe Freiburg e.V. und dem Flugplatzhalter Haftung übernommen!

Haftungsbeschränkungserklärung für Schnupperflüge

1. Geltungsbereich

Diese Haftungsbeschränkungserklärung gilt für alle Schnupperflüge, die auf Vereinsflugzeugen und/oder Mitgliedern der Akademischen Fliegergruppe Freiburg i.Br. e.V. (nachfolgend “Akaflieg”) durchgeführt werden. Mit der Buchung eines Rundfluges erkennt der Passagier (nachfolgend “der Passagier”) diese Erklärung an.

2. Haftungsausschluss

Die Akaflieg haftet nicht für Schäden, die dem Passagier während des Rundfluges oder in Zusammenhang mit dem Rundflug entstehen, es sei denn, diese Schäden resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten der Akaflieg oder ihrer Erfüllungsgehilfen. Dies gilt auch für:

  • Körperverletzungen
  • Sachschäden
  • Vermögensschäden

3. Risikoübernahme

Der Passagier erkennt an, dass das Fliegen mit einem Flugzeug Risiken birgt, die nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Der Passagier erklärt sich bereit, alle Risiken, die mit dem Rundflug verbunden sind, zu übernehmen.

4. Versicherung

Die Akaflieg hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen, die bestimmte Risiken abdeckt. Die Details der Versicherung sind dem Passagier auf Anfrage erhältlich. Der Passagier wird darauf hingewiesen, dass eine zusätzliche Versicherung für persönliche Gegenstände und eventuelle Schäden nicht in der Haftpflichtversicherung der Akaflieg enthalten ist.

5. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Erklärung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Mit der Buchung des Schnupperfluges erklärt der Passagier, diese Haftungsbeschränkungserklärung gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die darin enthaltenen Bedingungen.